Das ist sehr unterschiedlich und hängt u. a. davon ab, wie ausgeprägt die Fehlstellungen sind, welche Materialien verwendet werden oder welche Behandlungsmethode eingesetzt wird.
Erwachsene müssen die Kosten immer komplett selbst tragen. Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab einem bestimmten Schwierigkeitsgrad und bis zu einem bestimmten Alter die Kosten.